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Ausgabe 12 | November 2023


Aktuelle Stellenangebote für die Fachstelle für Demenz und Pflege Bayern

Die Freie Wohlfahrtspflege Landesarbeitsgemeinschaft Bayern sucht ab 01.01.2024 für die Fachstelle für Demenz und Pflege Bayern in Nürnberg (gem. § 45c i.V. m § 45a SGB XI)

• einen Projektreferenten (m/w/d) in Voll- oder Teilzeit (40,10 Wochenstunden), Eingruppierung nach TV-L
eine Verwaltungskraft (m/w/d) mit 20,00 Wochenstunden, Eingruppierung nach TV-L.

Die ausführliche Stellenausschreibung und weitere Informationen finden Sie hier.


Internetauftritt und Flyer „Ehrenamtlich tätige Einzelperson“ nun in verschiedenen Sprachen verfügbar

Die Homepage sowie der Flyer mit Informationen zur "Ehrenamtlich tätigen Einzelperson" stehen nun auch in verschiedenen Sprachen zur Verfügung: Englisch, Arabisch, Russisch und Türkisch.
Darüberhinaus wurde der Flyer „Ehrenamtlich tätige Einzelperson“ aktualisiert und erscheint nun auch in einem neuen Layout. Sie finden den Flyer auf der Internetseite der ehrenamtlich tätigen Einzelperson im Bereich „Material & Infos“ unter „Flyer & Broschüren“.  Schauen Sie gerne vorbei und laden Sie sich den Flyer der ehrenamtlich tätigen Einzelperson in verschiedenen Sprachen herunter. Mit diesem Direktlink kommen Sie zu den Flyern. 

Schulung "Basiswissen Angehörigenarbeit für Mitarbeiter:innen von Fachstellen für pflegende Angehörige"

Neue Termine 2024
Die Fachstelle für Demenz und Pflege Bayern bietet eine anerkannte kostenfreie Fortbildung zur Angehörigenarbeit an. Die Schulung ist vom Bayerischen Landesamt für Pflege anerkannt und befähigt, bei entsprechender Grundqualifikation, zur Arbeit in einer Fachstelle für pflegende Angehörige.
Im Jahr 2024 wird diese Fortbildung vom 18.-22.03.2024 sowie vom 21.-25.10.2024 angeboten.Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie auch in unserem Veranstaltungskalender.

Online-Veranstaltung "Verwendungsnachweis"

Am 06.02.2024 veranstaltet die Fachstelle für Demenz und Pflege Bayern in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Landesamt für Pflege eine Online-Veranstaltung zum Thema „Verwendungsnachweis“.
Diese richtetet sich an geförderte Träger von Angeboten zur Unterstützung im Alltag sowie an Fachstellen für pflegende Angehörige.


Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.

Rückblick Online-Veranstaltung „Förderung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag und Fachstellen für pflegende Angehörige“

Am 07.11.2023 hat die Fachstelle für Demenz und Pflege Bayern die Online-Veranstaltung „Förderung“ angeboten. Die Veranstaltung richtete sich an (potenzielle) Träger von Angeboten zur Unterstützung im Alltag sowie Fachstellen für pflegende Angehörige, die für das kommende Jahr eine Förderung beantragen wollen. Während der Veranstaltung wurde der aktuelle Förderantrag für das Förderjahr 2024 vorgestellt und dabei hilfreiche Tipps zum Ausfüllen gegeben. Durch Unterstützung des Bayerischen Landesamts für Pflege und des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege konnten Fragen von Teilnehmenden beantwortet werden.
Die Präsentation sowie die Fragen & Antworten zur Online-Veranstaltung finden Sie hier

Aufruf zur Teilnahme am Forschungsprojekt SoReDem - Deutsches Zentrum für Neurodegenerative Erkrankungen (DZNE)

Soziale Beziehungen und Aktivitäten haben nachweißlich einen positiven Einfluss auf die Gesundheit – relevant ist dieses auch für Menschen mit Demenz. Das Projekt Soziale Kontakte von Menschen mit Demenz (SoReDemdes DZNE möchte in seiner Forschung herausfinden, welche sozialen Kontakte für Menschen mit Demenz besonders wichtig sind und wie diese ermöglicht werden können.
Helfen Sie mit dieser Umfrage mehr über soziale Kontakte von Menschen mit Demenz anhand folgender Fragen erfahren:
• Wie werden Menschen mit Demenz sozial unterstützt?
• Welche Hürden und Probleme es gibt, soziale Kontakte aufrecht zu erhalten?
• Wie kann der Krankheitsverlauf durch soziale Kontakte beeinflusst werden ?

Hierfür bittet das DZNE um Ihre einmalige Teilnahme. Teilnehmen können Sie entweder
1. online www.dzne.de/soredem
2. durch einen Papier-Fragebogen oder
3. anhand eines Interviews

Hier kommen Sie direkt zur Befragung. Für die Teilnahme anhand des Papier-Fragebogens oder in einem Interview, kontaktieren Sie bitte Frau Hanna Knecht (Tel.: +49 3834 86-7606F, E-Mail: HannaLea.Knecht(at)dzne.de ).

Neue Termine
Unsere Webinarreihe zum Ehrenamt geht 2024 weiter!

30.01.; 12.03.; 15.05.; 9.07.; 8.10.2024: jeweils von 10.00 – 12.00 Uhr, online
Da sich unsere Ehrenamtsreihe in diesem Jahr großer Beliebtheit erfreut hat, haben wir uns entschieden, dieses Format im Jahr 2024 fortzuführen. Vielleicht merken Sie sich schonmal obige Termine vor – inhaltlich widmen wir uns dem Thema Verstetigung von Angeboten, hier beleuchten wir die Inhalte Finanzieren/Förderung/Fundraising und Netzwerkarbeit.

Beginnen werden wir die Webinarreihe, Teil 1, am 30.01.2024: 
30.01.2024, 10.00-12.00 Uhr, online:  Bayerischer Demenfond:
Fördermöglichkeiten für Angebote zur Teilhabe von Menschen mit Demenz und ihre An- und Zugehörigen sowie Programme zur Stärkung demenzsensibler Kommunen, Kathrin Fischer, Bayerisches Landesamt für Pflege 
Für diesen Termin haben wir zudem Praxisbeispiele angefragt – Näheres zu den Praxisbeispielen und auch den anderen Teilen im neuen Jahr. Die Teile können, wie immer, unabhängig voneinander besucht werden.

Melden Sie sich doch gleich hier für den ersten Teil an.


Unsere Informationsmaterialien: 
Flyer-Serie „Basiswissen – Angebote zur Unterstützung im Alltag“

Unsere Flyer-Serie „Basiswissen – Angebote zur Unterstützung im Alltag“ wurde aufgrund der Änderungen der AVSG und VV-AVSG zum 01.09.2023 aktualisiert und erscheint nun auch in einem neuen Design.
Für jedes Angebot zur Unterstützung im Alltag gibt es einen Informationsflyer. Der Flyer enthält die wichtigsten Informationen zur Anerkennung und Förderung des Angebotes. Daneben gibt es weitere Flyer zu den Themen Anerkennung, Förderung, Sorgenetzwerke und selbstständig tätige Einzelpersonen. 
Die Flyer finden Sie auf unserer Homepage bei den Informationsmaterialien unter dem Menüpunkt „Material“
 
 
 
 
 

Forschungsförderung der Deutschen Alzheimer Gesellschaft

Die deutsche Alzheimer Gesellschaft (DAlzG) schreibt für das Jahr 2024 eine Summe von maximal 200.00 Euro für die Unterstützung von Vorhaben im Bereich der Versorgungsforschung aus. Es geht dabei vor allem um die Unterstützung von Projekten, die zur Verbesserung der Situation von Menschen mit Demenz und ihren Angehörigen beitragen. Weitere 200.000 Euro werden für die Grundlagenforschung ausgeschrieben, die von der Förderstiftung Dierichs zur Verfügung gestellt werden.
Die Bewerbungsfrist endet am 14. Januar 2024. Die Förderbedingungen sind hier einsehbar.

Informationen zu den Leistungsentgelten bei anerkannten Angeboten zur Unterstützung im Alltag (§ 45a SGB XI)

Das Bayerische Landesamt für Pflege (LfP) hat Anbieter von Angeboten zur Unterstützung im Alltag (AUA) per E-Mail am 06.11.2023 über aktuelle Entwicklungen und die generelle Höchstgrenze für Leistungsentgelte informiert. Gerne übermitteln wir Ihnen diese Informationen nachfolgend:

1. Leistungsentgelte für Angebote zur Unterstützung im Alltag mit hauptamtlich Helfenden
Für Angebote zur Unterstützung im Alltag ergibt sich aus dem Bundesrecht eine Obergrenze, welche Vergütungssätze Pflegebedürftigen für die Inanspruchnahme von Leistungen höchstens in Rechnung gestellt werden dürfen (vgl. § 45b Abs. 4 Satz 1 SGB XI). Danach dürfen die Stundensätze die Preise für vergleichbare Sachleistungen von zugelassenen ambulanten Pflegediensten nicht übersteigen.
 
• Für private Anbieter
 Grundsätzlich gelten derzeit die zum 01.01.2023 vereinbarten Stundensätze nach § 89 SGB XI.
Aktuelle Möglichkeit: Pflegedienste haben momentan die Möglichkeit, der Vereinbarung über höhere Stundensätze vom 01.08.2023 beizutreten, wenn sie bis spätestens 31.03.2024 eine Inflationsausgleichprämie von 3.000 € (je Vollzeitkraft) an ihre Mitarbeitenden auszahlen.
 s. Vergütung von Leistungen der Pflegeversicherung für Mitgliedsdienste der Verbände des Arbeitskreises privater Pflegevereinigungen in Bayern

Anbieter von anerkannten Angeboten zur Unterstützung im Alltag können diese ab 01.08.2023 möglichen höheren Sätze entsprechend anwenden, wenn sie die tatsächliche Gewährung der Inflationsausgleichprämie an ihre Mitarbeitenden gegenüber der Arbeitsgemeinschaft der Pflegekassen in Bayern und der Privaten Pflegepflichtversicherung nachweisen. Eine Anfrage, der Sie die Nachweise über die Auszahlung der Prämie bitte gleich beifügen, können Sie an Herrn Gack von der AOK Bayern – Geschäftsbereich Pflege, matthias.gack@by.aok.de senden.

Dem LfP sind etwaige Erhöhungen von Stundensätzen ebenfalls anzuzeigen.

• Für Mitglieder der Freien Wohlfahrtspflege Bayern:
 Mitglieder der Freien Wohlfahrtspflege Bayern sind größtenteils tariflich gebunden und über die geltenden Tarifverträge zur Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie verpflichtet. Die Vereinbarung vom 01.07.2023 mit höheren Stundensätzen für Mitglieder der Freien Wohlfahrtspflege gilt daher für alle Mitglieder.  
 s. Vergütung von Leistungen der Pflegeversicherung für Mitgliedsdienste der Freien Wohlfahrtspflege Bayern

Für Anbieter von anerkannten Angeboten zur Unterstützung im Alltag der Freien Wohlfahrtspflege Bayern ist vor diesem Hintergrund die Vereinbarung vom 01.07.2023 generell entsprechend anwendbar. 
Bei Fragen zur Abrechnung stehen Ihnen die Pflegekassen und die privaten Pflegeversicherungsunternehmen zur Verfügung.

2. Leistungsentgelte für Angebote zur Unterstützung im Alltag mit ehrenamtlich Helfenden
Bei Angeboten zur Unterstützung im Alltag, die eine einzelfallbezogene Unterstützung der Pflegebedürftigen mit ehrenamtlich Helfenden vorsehen, darf der Kostensatz nach § 82 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 AVSG für eine Helferstunde nicht höher sein als der für die jeweilige Tätigkeit maßgebliche Mindestlohn zuzüglich eines 50 %igen Aufschlags für Fixkosten. 

3. Bitte beachten Sie bzgl. 1. und 2 zudem Folgendes:
Von Menschen mit Pflegebedarf und den Pflegekassen hat das LfP wiederholt Informationen darüber erhalten, dass vereinzelt für Angebote zur Unterstützung im Alltag rechtswidrig Stundensätze vereinbart bzw. abgerechnet werden, die die Obergrenze nach § 45b Abs. 4 Satz 1 SGB XI übersteigen. Vor diesem Hintergrund möchte das LfP darauf hinweisen, dass Privatvereinbarungen bzw. -abrechnungen, mit denen die unter 1. und 2. genannten Leistungsentgeltgrenzen überschritten werden, gem. § 32 SGB I nichtig sind.

Wenn die unter 1. und 2. genannten Leistungsentgeltgrenzen nicht eingehalten werden, sind die Voraussetzungen für eine Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag nicht (mehr) erfüllt. Folglich kann eine bereits erteilte Anerkennung durch das LfP aufgehoben und eine etwaig gewährte Förderung zurückgefordert werden.
 

Bitte berücksichtigen Sie daher die maximal abrechenbaren Kostensätze auch im Interesse der Menschen mit Pflegebedarf, die Kostenerstattung für Ihre Leistungen von der Pflegeversicherung nur in Höhe des Entlastungsbetrags erhalten. Bedarf für eine Einpreisung von Kostensteigerungen über höhere Vergütungen können Sie ggf. mittelbar über einen beteiligten Leistungserbringerverband in die Verhandlungen zu den Vereinbarungen nach § 89 SGB XI einbringen.

Hinweise zu maßgebliche Fristen und Unterlagen:
• Der Tätigkeitsbericht für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag ist bis spätestens 1. April des Folgejahres einzureichen. 
• Anträge auf Förderung sind bis spätestens 31. Dezember des dem Förderjahr vorangehenden Jahres zu stellen. Der Verwendungsnachweis mit dem dazugehörigen Sachbericht ist bis spätestens 1. April des Folgejahres einzureichen. 
• Die jeweiligen aktuellen Vordrucke/Formulare und weiteren Unterlagen finden Sie wie gewohnt auf der Homepage des LfP unter diesem Link bei „Unterlagen zur Antragstellung“.

Blog
Rundblicker Demenz: Beiträge November 2023

"Runzelrabatt oder Grufti?" (29.11.2023)
Ein Leitfaden für alle, die über´s Alter(n) schreiben, reden oder nachdenken wollen

Online-Demenzsprechstunde „Frag nach Demenz“ (22.11.2023)
Desideria Care e.V.

Deutsches Zentrum für Neurodegenerative Erkrankungen (DZNE) (15.11.2023)
Umfrage: Soziale Kontakte bei Demenz 


Fachstelle für Demenz und Pflege Bayern
Sulzbacher Straße 42 · 90489 Nürnberg 

Telefon: 0911 / 477 565 30    
Email: info@demenz-pflege-bayern.de

Zur Homepage

Dieses Projekt wird aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege gefördert. Dieses Projekt wird aus Mitteln der Arbeitsgemeinschaft der Pflegekassen in Bayern und der Privaten Pflegepflichtversicherung gefördert.
Träger der Fachstelle für Demenz und Pflege Bayern ist die Freie Wohlfahrtspflege Landesarbeitsgemeinschaft Bayern.

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