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Bayernweiter Online-Fachtag Demenz Kommunikation mit Menschen mit Demenz
In diesem Jahr möchten wir das Thema Kommunikation mit Menschen mit Demenz mit seinen möglichen Facetten beleuchten: - Prof Dr. Michael Boßle von der TH Deggendorf, Professor für Pflegepädagogik und Klinikclown, zum Thema Humor in der Pflege - Dr. Sven Lind, Neuropsychologe und Buchautor, zum Thema Wahrnehmungsstörungen und ihre Auswirkungen auf die Kommunikation - Hubert Jäger, Lehrer für Pflegeberufe und Praxisbegleiter Basale Stimulation, mit einem Beitrag zur Basalen Stimulation - Erich Schützendorf, Dipl. Pädagoge und Buchautor, bringt uns das „Anderland“ näher
Unser Fachtag findet am 04. Juni von 10.00 bis 14.30 Uhr statt. Wir freuen uns auf Redner mit ausgewiesener Expertise – gerne können Sie sich hier noch anmelden.
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Datenbank guter Ideen
Im Laufe unserer Tätigkeit als Fachstellen für Demenz und Pflege in Bayern durften wir immer wieder Einblicke in viele tolle Projektideen gewinnen und waren von der Vielfalt und den Menschen dahinter begeistert. Wir finden, dass die Gesellschaft von so viel Tatkraft, Innovation und v.a. Engagement erfahren sollte, damit dieses Wertschätzung erfährt und auch unterstützende Netzwerke aufgebaut werden können. Aus diesem Grund haben wir die Datenbank „Guter Ideen“ entwickelt. Wir möchten diese Ideen bekannter machen!
Ab sofort sind die ersten Projekte z.B. aus den Bereichen Kunst & Kultur, Naturerlebnisse, Demenz im Krankenhaus oder Digitalisierung online – schauen Sie doch mal rein!
Haben Sie auch ein spannendes Projekt aus dem Bereich ambulante Teilhabe? Schreiben Sie uns gerne an: blome@demenz-pflege-bayern.de.
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Young-Carer Projekt superhands der Johanniter Bayern Das Projekt superhands der Johanniter in Bayern hat das Ziel, junge Pflegende und Helfende im Alter von acht bis 27 Jahren bei der Bewältigung ihrer Lebens-situation zu unterstützen und zu beraten. Hierfür werden Online-Beratungen und Online-Gruppenstunden angeboten. Die Johanniter möchten mit ihrem Projekt superhands jungen Menschen die Unter-stützung und Ressourcen bieten, die sie benötigen, um ihre Aufgaben als Pflegende oder Kümmerer besser bewältigen zu können. Durch die Online-Beratung und Online-Gruppenstunden möchten sie einen sicheren Raum schaffen, in dem sich Young Carer austauschen können und wertvolle Unterstützung erhalten.
Für weitere Informationen zum Projekt superhands und Möglichkeiten der Beteiligung, wenden Sie sich bitte an: Johanniter-Unfall-Hilfe e.V., Projekt superhands, superhands@johanniter.de und www.johanniter-superhands.de.
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Online-Veranstaltungsreihe "Ehrenamt" - Teil 3 Herausforderung Antragstellung – wie überzeuge ich Förderorganisationen mit guten Anträgen?
Referent: Daniel Pichert, Senior Berater, Förderlotse Beratung
Wir freuen uns sehr, dass wir für diese kostenfreie Online-Veranstaltungsreihe erneut Herrn Daniel Pichert gewinnen konnten. Er begeisterte die Teilnehmenden schon im letzten Teil. Dieses Mal zeigt er Ihnen wieder praxisorientiert und gewohnt humorig, wie man einen überzeugenden Antrag schreibt. Oft fällt gerade dieser theoretische Teil den Antrag-stellenden schwer - jedoch ist ein gut geschriebener und korrekt eingereichter Antrag die Voraussetzung dafür, dass eine Organisation eine Förderung erhält.
Profitieren Sie von den jahrelangen Erfahrungen unseres Referenten, eine Anmeldung ist gerne noch möglich. Unsere Veranstaltung findet am 15. Mai von 10.00 bis 12.00 Uhr statt. Hier finden Sie weitere Informationen sowie die Möglichkeit zur Anmeldung.
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Broschüre „DEMENZ UND QUEER“
Kompetenzzentrum Demenz in Schleswig-Holstein Das Kompetenzzentrum Demenz in Schlewsig-Holstein e.V. hat eine neue Broschüre zum Thema „Demenz und queer – Vielfalt denken, sehen, ermöglichen“ herausgebracht. Damit will das Kompetenzzentrum auf das Thema aufmerksam machen, ermutigen und Hilfestellung geben. Es finden sich kurze und knappe Informationen und Hinweise für unterschiedliche Zielgruppen für den Umgang mit queeren Menschen mit Demenz. Die Broschüre bietet einen Überblick über die besonderen Aspekte, die bei der Betreuung und Pflege von queeren Personen mit Demenz berücksichtigt werden sollen.
Weitere Informationen dazu finden Sie hier. Dort können Sie auch die Broschüre downloaden oder ein Exemplar bestellen.
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Veranstaltungen 2024 Wir freuen uns, Sie zu unseren weiteren Veranstaltungen im Jahr 2024 einladen zu dürfen. Eine Anmeldung zu den Veranstaltungen ist über unseren Veranstaltungskalender auf der Homepage oder den Links zur Veranstaltung möglich.
Ehrenamtsreihe, Teil 4: Erste Schritte auf Instagram: Profilerstellung für effektive Öffentlichkeitsarbeit Marilena Berlan, zertifiz. Social Media-Managerin und Redakteurin, Öffentlichkeitsarbeit Demenz Support Stuttgart gGmbH am 16.07.2024 von 10.00 - 12.00 Uhr weitere Informationen und Anmeldung
Ehrenamtsreihe, Teil 5: Wie aus Followern Fans werden: Aufbau und Pflege einer Online-Community Marilena Berlan, zertifiz. Social Media-Managerin und Redakteurin, Öffentlichkeitsarbeit Demenz Support Stuttgart gGmbH am 08.10.2024 von 10.00 - 12.00 Uhr weitere Informationen und Anmeldung
Online-Schulung "Basiswissen Angehörigenarbeit für Mitarbeiter:innen von Fachstellen für pflegende Angehörige" vom 21.10.- 25.10.2024 weitere Informationen und Anmeldung
Online-Veranstaltung "Förderung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag und Fachstellen für pflegende Angehörige" am 05.11.2024 von 10.00 - 12.00 Uhr weitere Informationen und Anmeldung
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Lokale Allianzen für Menschen mit Demenz - Insgesamt 119 Lokale Allianzen bundesweit aktiv
Seit Anfang des Jahres 2024 ergänzen nach der 5. Förderrunde 28 neue Lokale Allianzen für Menschen mit Demenz das bundesweite Netzwerk von nun 119 Lokalen Allianzen. Die Ziele der Lokalen Allianzen bestehen weiterhin daraus, die Lebensbedingungen von Menschen mit Demenz und ihren Angehörigen zu verbessern, Angebote für mehr Teilhabe zu schaffen und die Zusammenarbeit vor Ort zu stärken. Weitere Informationen zu den Lokalen Allianzen für Menschen mit Demenz finden Sie hier und auf der Seite der Netzwerkstelle Lokale Allianzen für Menschen mit Demenz.
Wie die entstandenen Netzwerke ihre Arbeit auch nach Ablauf der Förderung fortsetzen können, wird in dem Online-Workshop „Wie geht´s weiter? – Lokale Demenznetzwerke nachhaltig aufstellen und finanzieren“ anhand von Expertenbeiträgen und Beispielen aus der Praxis aufgezeigt. Informationen zu der Veranstaltung finden Sie in Kürze auf der Seite der Netzwerkstelle Lokale Allianzen für Menschen mit Demenz.
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Fortbildungsvideo für ehrenamtlich tätige Einzel-personen nach § 82 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 AVSG online
 Ehrenamtlich tätige Einzelpersonen erhalten zukünftig weitere fachliche Informationen in Form von Fortbildungsvideos auf der Internetseite der ehrenamtlich tätigen Einzelperson. Die Kurzfortbildungen setzen sich mit verschiedenen Themenschwerpunkten auseinander. Das erste Video, welches bereits auf der Internetseite hochgeladen ist, beschäftigt sich mit der Unterstützung von Familien mit Kindern/Jugendlichen mit Pflegebedarf. In diesem Video geht Annika Kron vom Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA) aus Köln zusammen mit Dominice Blome von der Fachstelle für Demenz und Pflege Bayern auf die Besonderheiten und wichtigen Punkte in der Unterstützung von Familien mit Kindern und Jugendlichen mit Pflegegrad im Rahmen der Tätigkeit als ehrenamtlich tätige Einzelperson ein. Die Videos für ehrenamtlich tätige Einzelpersonen nach § 82 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 AVSG können Sie hier aufrufen.
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Hinweis zu Änderung beim Mindestlohn Pflege ab dem 01.05.2024
Zum 01.05.2024 erhöht sich der Mindestlohn Pflege für Pflegehilfskräfte (ohne einschlägige Qualifikation) von 14,15 € auf 15,50 € pro Stunde. Diese Änderung ist für Anbieter von Angeboten zur Unterstützung im Alltag insbesondere in folgenden Punkten relevant:
Begrenzung des Kostensatzes für eine Helferstunde mit ehrenamtlich Helfenden
Nach § 82 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 AVSG darf „bei Angeboten zur Unterstützung im Alltag, die eine einzelfallbezogene Unterstützung der Pflegebedürftigen mit ehrenamtlich Helfenden vorsehen, der Kostensatz für eine Helferstunde nicht höher [sein] als der für die jeweilige Tätigkeit maßgebliche Mindestlohn zuzüglich eines 50 %igen Aufschlags für Fixkosten“.
Angebote zur Unterstützung im Alltag, die eine einzelfallbezogene Unterstützung der Pflegebedürftigen mit ehrenamtlich Helfenden vorsehen können, sind die Angebote „ehrenamtlicher Helferkreis“, „Alltagsbegleiterinnen und -begleiter“, „Pflegebegleiterinnen und -begleiter“ und „haushaltsnahe Dienstleistungen“.
Für das Angebot „haushaltsnahe Dienstleistungen“ wird in der Regel der Mindestlohn Gebäudereinigung, Innen- und Unterhaltsreinigung zugrunde gelegt (seit 01.01.2024 bei 13,50 €).
Für die Angebote „ehrenamtlicher Helferkreis“, „Alltagsbegleiterinnen und -begleiter“ sowie „Pflegebegleiterinnen und -begleiter“ wird in der Regel der aktuelle Mindestlohn Pflege zugrunde gelegt. Aufgrund der Erhöhung des Mindestlohns Pflege ab dem 01.05.2024 darf beispielsweise für das Angebot „Alltagsbegleitung“ ein maximaler Kostensatz von 23,25 € pro ehrenamtlicher Helferstunde abgerechnet werden (Rechenbeispiel: 15,50 € (Mindestlohn Pflege) + 7,75 € (50 %iger Fixkostenzuschlag) = 23,25 € pro ehrenamtlicher Helferstunde).
Beachtung des maßgeblichen Mindestlohns bei angestellten Mitarbeitenden
Nach § 82 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AVSG muss „bei der Beschäftigung der eingesetzten Kräfte die einschlägigen sozial- und versicherungsrechtlichen Bestimmungen sowie der für die jeweilige Tätigkeit maßgebliche Mindestlohn beachtet werden…“.
Für angestellte Mitarbeitende in Betreuungsgruppen, ehrenamtlichen Helferkreisen, TiPis sowie Angeboten der Alltags- oder Pflegebegleitung wird in der Regel der aktuelle Mindestlohn Pflege zugrunde gelegt. Dieser beträgt (ab dem 01.05.2024) 15,50 €. Bei angestellten Mitarbeitenden in dem Angebot haushaltsnahe Dienstleistungen wird in der Regel der aktuelle Mindestlohn Gebäudereinigung, Innen- und Unterhaltsreinigung in Höhe von 13,50 € (seit 01.01.2024) zugrunde gelegt.
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Neuigkeiten zum Format der ehrenamtlich tätigen Einzelperson nach § 82 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 AVSG
Steuerpflicht von Aufwandsentschädigungen an ehrenamtlich tätige Einzelpersonen (z. B. im Rahmen des § 45a SGB XI) Wenn eine Pflegeperson von einer bzw. einem Pflegebedürftigen eine Aufwandsentschädigung erhält, liegen grundsätzlich steuerbare Einnahmen vor. Es kommt aber für • Angehörige • sowie für Nichtangehörige, die mit der Pflege bzw. Hilfe im Alltag eine sittliche Pflicht im Sinne des § 33 Absatz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) gegenüber der bzw. dem Pflegebedürftigen erfüllen, eine Steuerbefreiung gemäß § 3 Nummer 36 EStG in Betracht. Die Einnahmen für Leistungen zu körperbezogenen Pflegemaßnahmen, pflegerischen Betreuungsmaßnahmen oder Hilfen bei der Haushaltsführung sind dann bis zur Höhe des Pflegegeldes nach § 37 des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI), mindestens aber bis zur Höhe des Entlastungsbetrages nach § 45b Absatz 1 Satz 1 SGB XI, steuerfrei. Dies gilt auch, wenn die bzw. der Pflegebedürftige vergleichbare Leistungen aus privaten Versicherungsverträgen nach den Vorgaben des SGB XI oder den Beihilfevorschriften für häusliche Pflege erhält. Die Finanzämter gehen regelmäßig vom Vorliegen einer sittlichen Pflicht aus, wenn die Pflegeperson für nicht mehr als zwei Pflegebedürftige tätig wird. Damit können die erhaltenen Aufwandsentschädigungen in Höhe des monatlichen Entlastungsbetrags (jeweils 125 € pro unterstützter Person) steuerfrei sein, wenn insgesamt nicht mehr als zwei nichtangehörige Personen betreut werden.
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Fachstelle für Demenz und Pflege Bayern Sulzbacher Straße 42 · 90489 Nürnberg
Telefon: 0911 / 477 565 30 Email: info@demenz-pflege-bayern.de Zur Homepage
Dieses Projekt wird aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit, Pflege und Prävention sowie durch die Arbeitsgemeinschaft der Pflegekassenverbände in Bayern (soziale Pflegekasse) und durch die Private Pflegepflichtversicherung gefördert. Träger der Fachstelle für Demenz und Pflege Bayern ist die Freie Wohlfahrtspflege Landesarbeitsgemeinschaft Bayern.
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