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Ausgabe 1 | Januar 2025


Änderung der VV-AVSG mit Wirkung ab 01.01.2025

Zum 1. Januar 2025 ist eine Änderung der Hinweise zum Vollzug der AVSG Teil 8 Abschnitt 5 bis 8 (VV-AVSG) in Kraft getreten.

Diese wurde im Bayerischen Ministerialblatt (BayMBl.) veröffentlicht: https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2024-650/

Die konsolidierte Fassung der VV-AVSG ist seit dem 01.01.2025 unter dem bisherigen Link https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVV_861_G_10013 verfügbar.

Davon unberührt bleiben etwaige, künftige Änderungen durch das noch im Verfahren befindliche Pflegekompetenzgesetz (PKG) des Bundes.

Durch die Änderung der VV-AVSG gibt es im Wesentlichen folgende Neuerungen:                                       
• Erweiterung der Schulungsformate (Nrn. 1.2.1.2 und 1.3.1 VV-AVSG)
Nachdem es vermehrt neue Ansätze bei Schulungsformaten gibt, wird der Wesenskern der Interaktion und des Austausches hervorgehoben, ohne auf einzelne Schulungs-formate einzugehen.
Hingegen wird bei geförderten Schulungen und Fortbildungen Präsenz- oder Online-Live-Format vorausgesetzt, was in Nr. 2.3.2.1 Satz 1 Buchst. d aufgenommen wurde.

• Erweiterte Geltung der Anerkennungsfiktion (Nr. 1.4 VV-AVSG)
Da es auch Stellen gibt, die zwar für die Erbringung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag in Betracht kommen, aber nicht über die in Nr. 1.4 Satz 1 aufgeführten Förderregelungen förderfähig sind, wurde die Regelung – auch vor dem Hintergrund der hohen Angebotsnachfrage – erweitert.

• Fördererhöhung bei ehrenamtlichem Einsatz und Schulungen (Nr. 2.3.2.1 Satz 1 VV-AVSG)
Um den Erhalt und notwendigen Ausbau von Angeboten zu forcieren, wurden in Nr. 2.3.2.1 – neben einer Reduzierung der Mindestanzahl der Treffen von Betreuungs- und Angehörigengruppen – die Förderungen einer ehrenamtlichen Einsatzstunde von 2 Euro auf 3 Euro sowie für Schulungen und Fortbildungen von 25 Euro auf 35 Euro erhöht.

• Fördererhöhung für Sorgenetzwerke und Schulungen (Nr. 3.3 Satz 1 VV-AVSG)
Aufgrund der zunehmend angespannten Strukturen mit professionell Tätigen in diesem Bereich ist eine Stärkung der ehrenamtlichen Strukturen wichtig. Die Erhöhung der Förderpauschalen soll dazu beitragen, die Gründung und Etablierung neuer Sorgenetzwerke zu begünstigen.

• Fördererhöhung bei Selbsthilfeorganisationen und -kontaktstellen (Nr. 5.2 Satz 1 Buchst. b und c VV-AVSG)
Durch die Erhöhung der Förderung soll ein Anreiz für potentielle Selbsthilfeträger geschaffen werden, sich im Bereich der Selbsthilfe in der Pflege – auch angesichts der demografischen und strukturellen Herausforderungen – zu engagieren.

Bei Fragen zur Förderung können Sie sich gerne insbesondere an das Bayerische Landesamt für Pflege (LfP) wenden.

Bayernweiter Online-Fachtag Demenz am 18.03.2025

Unser diesjähriger Online-Fachtag Demenz widmet sich dem Thema "Demenzprävention".
Erfahren Sie in unterschiedlichen Vorträgen, welche Faktoren ein gesundes Altern fördern und das Risiko einer Demenzerkrankung reduzieren können. 
Frischen Sie Ihren Stand zum Thema mit aktueller Evidenzbasierung auf und erfahren Sie, welche Rolle z.B. die Psychosoziale Unterstützung und die Ernährung spielen.

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie auch in unserem Veranstaltungskalender.


Pflegeleistungen 2025

Zum 1. Januar 2025 erhöht das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) die Pflegeversicherungsleistungen um 4,5 Prozent. Eine Übersicht der neuen Beträge finden Sie in dieser Vorabveröffentlichung des Bundesministeriums für Gesundheit.

DZA: Neunter Altersbericht 
„Alt werden in Deutschland – Vielfalt der Potenziale und Ungleichheit der Teilhabechancen“

Das Deutsche Zentrum für Altersfragen (DZA) hat im Auftrag der Bundesregierung Anfang Januar den 9. Altersbericht mit dem Titel „Alt werden in Deutschland – Vielfalt der Potenziale und Ungleichheit der Teilhabechancen“ veröffentlicht.

Die Neunte Altersberichtskommission stellt die Vielfalt und Unterschiedlichkeit der Lebenssituationen älterer Menschen in Deutschland dar und untersucht, ob gesellschaftliche Teilhabe für alle älteren Menschen in gleichem Maße möglich ist. Die materielle Lage, Erwerbsarbeit und Sorgearbeit, gesellschaftliche Partizipation, Wohnen und Sozialraum, soziale Eingebundenheit sowie die gesundheitliche Versorgung älterer Menschen wurde betrachtet. Der Bericht zeigt, dass Teilhabechancen sozial ungleich verteilt sind. Im Weiteren greift der Bericht noch das Thema Altersdiskriminierung auf und gibt Impulse für eine ressortübergreifende, verschiedene Handlungsfelder integrierende Politik für ein gutes Leben im Alter.

Der Bericht ist hier erschienen.


Neue Schulungsplattform für ehrenamtlich tätige Einzelpersonen nach § 82 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 AVSG

Für potentielle ehrenamtlich tätige Einzelpersonen wurde zum 01.01.2025 eine neue Schulungsplattform eingerichtet. Auf dieser können sich ehrenamtlich tätige Einzelpersonen über die verschiedenen Kursformate (Online-Live-Schulung, Präsenz-Schulung oder Selbststudium inklusive Online-Live-Austauschtreffen) informieren und anmelden.

Seit dem 01.01.2025 haben potentielle ehrenamtlich tätige Einzelpersonen auch die Möglichkeit, die Schulung im Selbststudium zu durchlaufen. Für eine erfolgreiche Absolvierung des Selbststudiums ist die Teilnahme an einem Online-Live-Austauschtreffen erforderlich, welches von den regionalen Fachstellen für Demenz und Pflege in Bayern durchgeführt wird.

Sie gelangen über die Homepage der ehrenamtlich tätigen Einzelperson im Bereich „Schulung“ > „Informationen“ oder über den Direktlink zur neuen Schulungsplattform.

Ehrenamtliche Einzelhelfende in Baden-Württemberg

Die Landesregierung in Baden-Württemberg reagierte im Dezember 2024 auf die veränderten Bedarfe in der ambulanten pflegerischen Versorgungsstruktur, weshalb nun auch der Einsatz des Entlastungsbetrags für ehrenamtliche Helferinnen und Helfer aus Nachbarschaft oder Freundes- und Bekanntenkreis möglich ist.
Informationen zu dem Format in unserem Nachbarbundesland und die dortigen Voraussetzungen finden Sie hier.

Hinweis zu Änderung beim Mindestlohn „Gebäudereinigung, Innen- und Unterhaltsreinigung“ ab dem 01.01.2025

Zum 01.01.2025 hat sich der Mindestlohn „Gebäudereinigung, Innen- und Unterhaltsreinigung“ von 13,50 € auf 14,25 € pro Stunde erhöht. Diese Änderung ist für Anbieter von Angeboten zur Unterstützung im Alltag insbesondere in folgenden Punkten relevant:

Begrenzung des Kostensatzes für eine Helferstunde mit ehrenamtlich Helfenden

Nach § 82 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 AVSG darf „bei Angeboten zur Unterstützung im Alltag, die eine einzelfallbezogene Unterstützung der Pflegebedürftigen mit ehrenamtlich Helfenden vorsehen, der Kostensatz für eine Helferstunde nicht höher [sein] als der für die jeweilige Tätigkeit maßgebliche Mindestlohn zuzüglich eines 50 %igen Aufschlags für Fixkosten“.

Angebote zur Unterstützung im Alltag, die eine einzelfallbezogene Unterstützung der Pflegebedürftigen mit ehrenamtlich Helfenden vorsehen können, sind die Angebote „ehrenamtlicher Helferkreis“, „Alltagsbegleiterinnen und -begleiter“, „Pflegebegleiterinnen und -begleiter“ und „haushaltsnahe Dienstleistungen“.

Für das Angebot „haushaltsnahe Dienstleistungen“ wird in der Regel der Mindestlohn „Gebäudereinigung, Innen- und Unterhaltsreinigung“ zugrunde gelegt (seit 01.01.2025 bei 14,25 €). Aufgrund der Erhöhung des Mindestlohns darf für das Angebot „haushaltsnahe Dienstleistungen“ ein maximaler Kostensatz von 21,38 € pro ehrenamtlicher Helferstunde abgerechnet werden (Rechenbeispiel: 14,25 € (Mindestlohn Gebäudereinigung, Innen- und Unterhaltsreinigung) + 7,13 € (50 %iger Fixkostenzuschlag) = 21,38 € pro ehrenamtlicher Helferstunde).

Für die Angebote „ehrenamtlicher Helferkreis“, „Alltagsbegleiterinnen und -begleiter“ sowie „Pflegebegleiterinnen und -begleiter“ wird in der Regel der aktuelle Mindestlohn Pflege (seit 01.05.2024 bei 15,50 €) zugrunde gelegt.

Beachtung des maßgeblichen Mindestlohns bei angestellten Mitarbeitenden

Nach § 82 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AVSG muss „bei der Beschäftigung der eingesetzten Kräfte die einschlägigen sozial- und versicherungsrechtlichen Bestimmungen sowie der für die jeweilige Tätigkeit maßgebliche Mindestlohn beachtet werden…“.

Für angestellte Mitarbeitende in Betreuungsgruppen, ehrenamtlichen Helferkreisen, TiPis sowie Angeboten der Alltags- oder Pflegebegleitung wird in der Regel der aktuelle Mindestlohn Pflege zugrunde gelegt. Dieser beträgt 15,50 € seit dem 01.05.2024.  

Bei angestellten Mitarbeitenden in dem Angebot haushaltsnahe Dienstleistungen wird in der Regel der aktuelle Mindestlohn Gebäudereinigung, Innen- und Unterhaltsreinigung in Höhe von 14,25 € (seit 01.01.2025) zugrunde gelegt.

Swen Staack ist neuer Vorsitzender der Deutschen Alzheimer Gesellschaft

Swen Staack wurde auf der Delegiertenversammlung am 16. November 2024 in Kassel ohne Gegenstimme zum neuen 1. Vorsitzenden der Deutschen Alzheimer Gesellschaft (DAlzG) gewählt. Er ist seit 2009 in verschiedenen Funktionen im Vorstand der Gesellschaft tätig und zudem in der Alzheimer Gesellschaft Schleswig-Holstein aktiv.

Kompetenznetz Einsamkeit (KNE)
Digitale Landkarte gegen Einsamkeit

Das bundesweite Kompetenznetz Einsamkeit hat eine digitale Landkarte mit Angeboten gegen Einsamkeit eingerichtet. Unter der Eingabe seiner Postleitzahl findet man hier Angebote und Unterstützung gegen Einsamkeit.
Bis dato sind bundesweit schon 700 Angebote zu finden – tragen Sie auch gerne Ihr Angebot hier ein - das 1000. Angebot gewinnt sogar Etwas.

 


Unterstützung für pflegende Angehörige

Der Landkreis Kelheim lädt bayernweit zusammen mit der dortigen Alzheimer Gesellschaft pflegende Angehörige ein, an einem kostenfreien Online-Training, der sog. Gefühls-Werkstatt, teilzunehmen. In diesem Training lernen pflegende Angehörige gelassener mit belastenden Emotionen, wie z.B. Wut, umzugehen. Gerrit Idsardi, 2. Vorsitzender der Alzheimer Gesellschaft für den Landkreis Kelheim ist Ansprechpartner für das Online-Training.
Das Angebot wird online als Einzel-Training durchgeführt und umfasst 1-2 Termine von jeweils 45-60 Minuten.
Das Angebot gilt von Januar bis April 2025.
Anmeldung unter gerrit.idsardi@alzheimer-kelheim.de - weitere Informationen finden Sie unter www.alzheimer-kelheim.de.elheim.de   . .

Engagementstrategie des Bundes veröffentlicht

Anfang Dezember des vergangenen Jahres hat die Bundesregierung die neue Engagementstrategie veröffentlicht – inhaltlich geht es um vereinfachte Förderverfahren und die Stärkung lokaler Netzwerke. Besonders im Fokus stehen dabei Menschen, die bislang erschwerten Zugang zu Engagementmöglichkeiten hatten.

Hier geht´s zur Engagemenstrategie des Bundes.
Weitere Infos finden Sie hier

Veranstaltungen 2025

Wir freuen uns, Sie zu unseren Veranstaltungen im Jahr 2025 einladen zu dürfen. Eine Anmeldung zu den Veranstaltungen ist über unseren Veranstaltungskalender auf der Homepage oder den Links zur Veranstaltung möglich.

Online-Veranstaltung "Verwendungsnachweis"
am 04.02.2025 von 10.00 - 11.30 Uhr
weitere Informationen und Anmeldung

Bayernweiter Online Fachtag Demenz
am 18.03.2024
weitere Informationen und Anmeldung

Online-Schulung "Basiswissen Angehörigenarbeit für Mitarbeitende von Fachstellen für pflegende Angehörige"
vom 24. - 28.03.2025
weitere Informationen und Anmeldung

Bayernweiter Online-Fachtag "Angebote zur Unterstützung im Alltag"
am 20.05.2025
weitere Informationen und Anmeldung

Online-Schulung "Basiswissen Angehörigenarbeit für Mitarbeitende von Fachstellen für pflegende Angehörige"

vom 27. - 31.10.2025
weitere Informationen und Anmeldung

Online-Veranstaltung "Förderung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag und Fachstellen für pflegende Angehörige"
am 11.11.2025 von 10.00 - 11.30 Uhr
weitere Informationen und Anmeldung

Bayernweiter Online-Fachtag "Beratung in der Pflege"
am 25.11.2025
weitere Informationen und Anmeldung


Datenbank guter Ideen: Vorstellung Demenzsensible Kommune Straubing

Mit dem heutigen Newsletter möchten wir Ihnen ein weiteres Projekt aus unserer Datenbank „Guter Ideen“ vorstellen. In der Datenbank sind Projekte zur ambulanten Teilhabe z.B. aus den Bereichen Kunst & Kultur, Naturerlebnisse, Bewegung, Demenz im Krankenhaus oder Digitalisierung aufgeführt.

Demenzsensible Kommune Straubing

Das Projekt ist in Trägerschaft der Stadt Straubing unter Leitung der Bürgerstiftung und der Gesundheitsregion plus. Seit Mai 2024 erhält dieses eine Förderung durch den Bayerischen Demenzfonds. Die Kommune Straubing möchte das Thema Demenz in die Mitte der Gesellschaft rücken und hat hierfür ein breites und vielfältiges Angebot geplant: Sie informiert über Hilfsangebote, bietet Erinnerungsimpulse und Angebote für Betroffene sowie Austausch- und Unterstützungsplattformen für Angehörige und Schulungen für öffentliche Einrichtungen und den Einzelhandel an.

Weitere Informationen zum Projekt finden Sie hier.


Blog
Rundblicker Demenz: Beiträge Januar 2025

Bundesinitiative „Musik und Demenz“  (29.01.2025)
Online-Veranstaltungsreihe „Mittwochs um 5“

Deutsche Gesellschaft für Frontotemporale Degeneration (22.01.2025)
Neue Organisation richtet Aufmerksamkeit auf Menschen mit frontotemporaler Demenz

Jahresbericht 2024 Alzheimer Europe (15.01.2025)
Dementia in Europe- Independent Living and Housing

Neues von der Gesundheitsberichterstattung des Bundes (08.01.2025)
"Burden of Disease"-Daten des RKI


Fachstelle für Demenz und Pflege Bayern
Sulzbacher Straße 42 · 90489 Nürnberg 

Telefon: 0911 / 477 565 30    
Email: info@demenz-pflege-bayern.de

Zur Homepage

Dieses Projekt wird aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit, Pflege und Prävention sowie durch die  Arbeitsgemeinschaft der Pflegekassenverbände in Bayern (soziale Pflegekasse) und durch die Private Pflegepflichtversicherung gefördert. Träger der Fachstelle für Demenz und Pflege Bayern ist die Freie Wohlfahrtspflege Landesarbeitsgemeinschaft Bayern.

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Wenn Sie diese E-Mail (an: unknown@noemail.com) nicht mehr empfangen möchten, können Sie diese hier kostenlos abbestellen.

 

Fachstelle für Demenz und Pflege Bayern
Sulzbacher Str. 42
90489 Nürnberg
Deutschland

0911 47756530
info@demenz-pflege-bayern.de