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19. bis 25. September 2025 Sechste Bayerische Demenzwoche

In diesem Jahr möchte das Bayerische Staatsministe-rium für Gesundheit, Pflege und Prävention wieder an die Erfolge der letzten Jahre anknüpfen, die Gesellschaft zum Thema Demenz sensibilisieren und die Bevölkerung sowie interessierte Fachkreise vor Ort über das Krankheitsbild und die Unterstützungsmöglichkeiten für Menschen mit Demenz und ihre An- und Zugehörigen informieren. Akteurinnen und Akteure sind eingeladen sich im Aktionszeitraum mit einer Veranstaltung zu beteiligen oder das Veranstaltungsprogramm entsprechend ihrer Interessen rege zu nutzen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Bayerischen Demenzwoche.
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Koordinierungsstelle Bayern Demenz im Krankenhaus (KBDiK) 5. Symposium der KBDiK am 24.7.25
Unter dem Titel „Verstehen, vorbeugen und begleiten: Strategien im Umgang mit heraus-forderndem Verhalten bei Menschen mit kognitivem Risiko im Krankenhaus“ findet am 24. Juli 2025, von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr das 5. Symposium der KBDiK als kostenfreie Online-Veranstaltung statt. Eine Anmeldung ist über die Veranstaltungsseite möglich.
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Wettbewerb Innovative Wege zur Pflege 2025 – Visionen für eine pflegegerechte Gesellschaft
Die Wettbewerbsreihe „Innovative Wege zur Pflege“ der Koordinationsstelle Pflege und Wohnen in Bayern will unterschiedliche, zukunftsweisende Ansätze und Projekte in Bayern sichtbar machen. Neben bereits realisierten Projekten können auch Ideen, Projektskizzen oder Planungen eingereicht werden. Mit dem diesjährigen Schwerpunkt „Visionen für eine pflegegerechte Gesellschaft“ liegt der Fokus auf der Förderung und Verbesserung der Lebensqualität von Pflegebedürftigen oder von Pflegebedürftigkeit bedrohten Menschen, ihren Angehörigen sowie von Menschen, die in der Pflege tätig sind. Die drei Gewinner erhalten Preisgelder zwischen 2.500 und 1.000 Euro im Rahmen einer öffentlichen Preisverleihung im Frühjahr 2026. Zusätzlich erhalten die Preisträger ein Experten-Coaching und fachliche Begleitung bei der Realisierung und Umsetzung der Projektideen.
Teilnahmeschluss ist der 31.07.2025. Weitere Informationen zum Wettbewerb erfahren Sie hier.
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Welt-Alzheimertag am 21.09.25 Demenz – Mensch sein und bleiben

Der Welt-Alzheimertag wurde erstmalig 1994 zusammen von Alzheimer's Disease International und der Weltgesund-heitsorganisation (WHO) ins Leben gerufen. Seitdem finden immer am 21. September weltweit Aktionen statt, um die Öffentlichkeit auf die Situation von Menschen mit Demenz und ihren Angehörigen aufmerksam zu machen. Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft bietet auch in diesem Jahr die Möglichkeit eigene Aktionen in einem Veranstaltungskalender einzutragen, zudem können auch kostenfreie Infoflyer und Plakate auf der Homepage bestellt werden.
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Kommunales Förderprogramm – Gesundheits-förderung und Prävention für vulnerable Zielgruppen
Das GKV-Bündnis für Gesundheit in Bayern startet ein neues kommunales Förderpro-gramm. Die Förderung richtet sich gezielt an innovative Projekte zur Gesundheitsförderung und Prävention in Kommunen, die insbesondere vulnerable Zielgruppen unterstützen, um die gesundheitliche Chancengleichheit zu stärken. Das Förderprogramm legt einen Fokus auf die drei Zielgruppen Kinder und Jugendliche aus suchtbelasteten und/oder psychisch belasteten Familien, ältere Menschen und pflegende Angehörige. Die Förderhöhe beträgt bis zu 90.000 Euro für eine Höchstdauer von 3 Jahren. Weitere Informationen finden Sie hier.
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Hinweis zur Änderung beim Mindestlohn Pflege ab dem 01.07.2025
Zum 01.07.2025 erhöht sich der Mindestlohn Pflege für Pflegehilfskräfte (ohne einschlägige Qualifikation) von 15,50 € auf 16,10 € pro Stunde. Diese Änderung ist für Anbieterinnen und Anbieter von Angeboten zur Unterstützung im Alltag insbesondere in folgenden Punkten relevant:
Begrenzung des Kostensatzes für eine Helferstunde mit ehrenamtlich Helfenden Nach § 82 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 AVSG darf „bei Angeboten zur Unterstützung im Alltag, die eine einzelfallbezogene Unterstützung der Pflegebedürftigen mit ehrenamtlich Helfenden vorsehen, der Kostensatz für eine Helferstunde nicht höher [sein] als der für die jeweilige Tätigkeit maßgebliche Mindestlohn zuzüglich eines 50 %igen Aufschlags für Fixkosten“.
Angebote zur Unterstützung im Alltag, die eine einzelfallbezogene Unterstützung der Pflegebedürftigen mit ehrenamtlich Helfenden vorsehen, sind die Angebote „ehrenamtlicher Helferkreis“, „Alltagsbegleiterinnen und -begleiter“, „Pflegebegleiterinnen und -begleiter“ und „haushaltsnahe Dienstleistungen“.
Für das Angebot „haushaltsnahe Dienstleistungen“ wird in der Regel der Mindestlohn „Gebäudereinigung, Innen- und Unterhaltsreinigung“ zugrunde gelegt (seit 01.02.2025 bei 14,25 €).
Für die Angebote „ehrenamtlicher Helferkreis“, „Alltagsbegleiterinnen und -begleiter“ sowie „Pflegebegleiterinnen und -begleiter“ wird in der Regel der aktuelle Mindestlohn Pflege (ab 01.07.2025 bei 16,10 €) zugrunde gelegt. Aufgrund der Erhöhung des Mindestlohns Pflege ab dem 01.07.2025 darf beispielsweise für das Angebot „Alltagsbegleitung“ ein maximaler Kostensatz von 24,15 € pro ehrenamtlicher Helferstunde abgerechnet werden (Rechenbeispiel: 16,10 € (Mindestlohn Pflege)+8,05 € (50 %iger Fixkostenzuschlag)= 24,15 € pro ehrenamtlicher Helferstunde).
Beachtung des maßgeblichen Mindestlohns bei angestellten Mitarbeitenden Nach § 82 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AVSG muss „bei der Beschäftigung der eingesetzten Kräfte die einschlägigen sozial- und versicherungsrechtlichen Bestimmungen sowie der für die jeweilige Tätigkeit maßgebliche Mindestlohn beachtet werden…“.
Für angestellte Mitarbeitende in Betreuungsgruppen, ehrenamtlichen Helferkreisen, TiPis sowie Angeboten der Alltags- oder Pflegebegleitung wird in der Regel der aktuelle Mindestlohn Pflege zugrunde gelegt. Dieser beträgt 16,10 € ab dem 01.07.2025.
Bei angestellten Mitarbeitenden in dem Angebot haushaltsnahe Dienstleistungen wird in der Regel der aktuelle Mindestlohn Gebäudereinigung, Innen- und Unterhaltsreinigung in Höhe von 14,25 € (seit 01.02.2025) zugrunde gelegt.
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Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege Infoblatt Medizinische Rehabilitation und Vorsorge für pflegende Angehörige
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) hat in ihrem neuen Informationsblatt Antworten u.a. zu folgenden Fragen zusammengetragen: Welche Maßnahmen können pflegende Angehörige in Anspruch nehmen? Wer kümmert sich währenddessen um die pflegebedürftige Person? Wie läuft das Antrags- und Genehmigungsverfahren ab? Das Infoblatt finden Sie hier.
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Umweltbundesamt Hitzeknigge aktualisiert

Der Hitzeknigge des Umweltbundesamtes ist eine einfache, aber konkret formulierte Hilfe für die Bevölkerung und vulnerable Gruppen. Inhaltlich werden Hitzegefahren benannt, Empfehlungen zum Hitzeschutz gegeben sowie Angebote zur Beobachtung der eigenen Verhaltensweisen gemacht und Anregungen zur Veränderung gegeben. Das Besondere ist auch, dass Kommunen den „Hitzeknigge“ selbstständig um ihr Logo, ihre Ansprechpersonen und auch eigene Inhalte beliebig erweitern können. Interessierte Kommunen können dafür eine Nachricht an das Kompetenzzentrum Klimafolgen und Anpassung im Umweltbundesamt unter kompass@uba.de mit dem Betreff „Hitzeknigge individuell“ schicken.
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Seite des Umweltbundesamts.
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Mehr Flexibilität ab dem 1. Juli: Änderungen bei Kurzzeit- und VerhinderungspflegeAb dem 01. Juli 2025 treten wichtige Neuerungen bei der Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege in Kraft, die pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen mehr Flexibilität und finanzielle Entlastung bieten. Eine Übersicht der Leistungen sind auf der Homepage des Bundesministeriums für Gesundheit zu finden.
Das ändert sich konkret: • Jahresbetrag: Statt wie bisher getrennt, werden die Leistungsbeträge für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege zu einem gemeinsamen Budget von 3.539 Euro pro Kalenderjahr zusammengelegt. Die Aufteilung ist nun frei gestaltbar – je nachdem, was im individuellen Fall benötigt wird. • Vorpflegezeit: Bisher musste für die pflegebedürftige Person mindestens 6 Monate ein Pflegegrad bestehen, um Anspruch auf Verhinderungspflege zu haben. Ab dem 01.07. entfällt diese Wartezeit vollständig. Der Anspruch besteht ab dem ersten Tag der Pflegebedürftigkeit.
Für Fragen zur Kurzzeit- und Verhinderungspflege stehen die Pflegeberatungsstellen der Pflegekassen sowie die Pflegestützpunkte zur Verfügung.
Eine Übersicht zu den Pflegestützpunkten finden Sie hier.
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Bayerisches Staatsministerium der Justiz Patientenverfügung in leichter Sprache
Die neue Broschüre erklärt das Thema Patientenverfügung in leichter Sprache, sie wurde speziell für Menschen mit kognitiven Einschränkungen entwickelt.
Die Inhalte eignen sich gut für einen Dialog zu den Fragen: • Wann gilt eine Patientenverfügung? • Wer kann eine Patientenverfügung machen? • Was soll in der Patientenverfügung stehen? • Wer soll für mich entscheiden? • Wo sollen die Patientenverfügung und die Vollmacht liegen?
Zusätzlich werden noch die Unterschiede zur Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht erklärt.
Die kostenfreie Broschüre finden Sie hier zum Download.
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Aus der Fachstelle für Demenz und Pflege Bayern
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Veranstaltungen 2025
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Datenbank guter Ideen

Mobiler Bücherdienst der Münchner Stadtbibliothek
Die Münchner Stadtbibliothek bietet seit Jahren mit ihrer aufsuchenden Bibliotheksarbeit (von der „Bibliothek ins Wohnzimmer“) eine Bibliothek für Alle an, die aus verschiedensten Gründen eingeschränkt sind. Ganz niedrigschwellig wird hier kulturelle Teilhabe ermöglicht. Auch zur Unterstützung von Therapeuten/Sozialdiensten in der Pflege verschiedener Einrichtungen, liefern diese Therapiemedien - individuell zusammengestellt oder auch in sogenannten Medienpaketen (Bücher, CDs, DVDs) nach thematischer Auswahl (Frühling/Ostern, Sommer, Oktoberfest, etc.) in einer handlichen Box. Gerne würde das Team weitere Lesende gewinnen und auch in Zukunft Büchertische, shared-reading, Spielenachmittage und weitere Aktionen umsetzen.
Weitere Informationen zum Projekt finden Sie im Steckbrief sowie in unserer Datenbank guter Ideen.
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Blog - Rundblicker Demenz: Beiträge Juni 2025 
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Mediathek

Buchvorstellung: DAK Pflegereport
Der DAK-Pflegereport 2025 beleuchtet die oft übersehenen Herausforderungen der Pflegeversorgung in Städten und Gemeinden – insbesondere vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und begrenzter öffentlicher Mittel.
Der Pflegereport zeigt: Eine Pflegeberatung etwa wird meist erst dann genutzt, wenn die häusliche Pflegesituation als untragbar empfunden wird. Dabei steckt in der Beratung das Potenzial für eine effizientere Versorgung.
Sie finden den DAK Pflegereport in unserer Mediathek in der Kategorie "Studien".
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Fachstelle für Demenz und Pflege Bayern Sulzbacher Straße 42 · 90489 Nürnberg
Telefon: 0911 / 477 565 30 Email: info@demenz-pflege-bayern.de Zur Homepage
Diese Fachstelle wird aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit, Pflege und Prävention sowie durch die Arbeitsgemeinschaft der Pflegekassenverbände in Bayern (soziale Pflegekassen) und durch die Private Pflegepflichtversicherung gefördert. Träger der Fachstelle für Demenz und Pflege Bayern ist die Freie Wohlfahrtspflege Landesarbeitsgemeinschaft Bayern.
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